Wie funktioniert die Beantragung der Psychotherapie
bei der Krankenkasse?
Sind die Probesitzungen durchgeführt,
wird vom Psychotherapeuten ein Bericht mit Antrag für den Gutachter
der Krankenkasse erstellt. Hierin sind zum einen die Diagnose und
ein Therapieplan enthalten, der vom Psychotherapeuten individuell
für jeden Patienten ausgearbeitet wird. Ergänzend wird
ein medizinischer Bericht für den Ausschluss möglicher
körperliche Ursachen der Erkrankung beigefügt. Zum Datenschutz
ist der gesamte bericht mit einer Codenummer deklariert, um den
Patienten zu schützen. So hat der Gutachter keine Verbindung
zwischen Patientennamen und der inhaltlichen Diagnose. Auf dieser
Grundlage wird vom Gutachter geprüft und in der Regel seitens
der Krankenkasse eine Bewilligung oder Ablehnung der Therapie empfohlen,
die auf der gutachterlichen Empfehlung basiert.