Welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen (und welche
nicht)?
Seitens der gesetzlichen Krankenkassen
werden die Kosten einer Psychotherapie bei der Erfüllung zweier
Bedingungen übernommen:
- der behandelnde Psychotherapeut verfügt über eine Kassenzulassung
- der Patient verfügt über eine psychische Störung
mit einem Krankheitswert (Definition der Krankenkasse). Dies kann
sich durch beispielsweise Depression, Angstzuständen oder Zwangsverhalten
darstellen. Die endgültige Entscheidung als auch Notwendigkeit,
Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit liegt hier beim
behandelnden Therapeuten und resultiert aus den Probesitzungen.
Grundsätzlich werden von Krankenkassen wie auch von der überwiegenden
Anzahl der privaten Krankenkassen nur Einzeltherapien bei psychischen
Erkrankungen kostenmäßig übernommen. Respektive
werden Maßnahmen wie die Paar- oder Familientherapie oder
eine Erziehungsberatung nicht erstattet. Die genannten Maßnahmen
gelten nicht als Heilkunde, sondern als Lebensberatung, wie keine
psychischen Erkrankung einer einzelnen Person vorliegt. Probleme,
die vor allem im sozialen Gefüge zu suchen sind werden daher
durch zusätzliche Beratungsleistungen eines Psychotherapeuten
angeboten, die dann privat bezahlt werden müssen. Alternativ
können sich die Familienmitglieder an eine Familienberatungsstelle
wenden.