Probesitzungen



Probesitzungen - wie viele kann ich machen?

In der gesetzlichen Versicherung können pro Therapeut bis zu fünf Probesitzungen in Anspruch genommen werden. Dies beschränkt sich auf Verhaltenstherapie sowie auf die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Handelt es sich um das Gebiet der analytischen Psychotherapie, so werden bis zu acht Probesitzungen gewährt. Es ist eine Kassenzulassung des Therapeuten notwendig. Die Beihilferegelung gewährleistet fünf versuchsweise Sitzungen, auch hier ist die Kassenzulassung oder der Arztregistereintrag Voraussetzung für die Gewährung.

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