Wechsel des Psychotherapeuten?



Ist ein Wechsel des Psychotherapeuten nach den Probesitzungen möglich?

In der gesetzlich Krankenversicherung steht jedem Beihilfeberechtigtem das Recht auf Probesitzungen zu. Um eine erfolgreiche Therapie gewährleisten zu können, ist ratsam sich während der ersten fünf Sitzungen zu entscheiden ob man mit dem Psychotherapeuten arbeiten kann oder lieber einen Wechsel vorzieht. Die bereits absolvierten Stunden beim ersten Therapeuten (Bsp. 5 Stunden bei 25 genehmigten Stunden) können bei einem Wechsel nicht auf den neuen Therapeuten übertragen werden, denn dieser muss erneut einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenversicherung stellen. Somit können die, wie im Beispiel verbleibenden 20 Stunden nicht einfach beim anderen Therapeuten genutzt werden, die Genehmigung ist jeweils bezogen auf einen bestimmten Psychotherapeuten.

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