Ist ein Wechsel des Psychotherapeuten nach den Probesitzungen möglich?
In der gesetzlich Krankenversicherung
steht jedem Beihilfeberechtigtem das Recht auf Probesitzungen zu.
Um eine erfolgreiche Therapie gewährleisten zu können,
ist ratsam sich während der ersten fünf Sitzungen zu entscheiden
ob man mit dem Psychotherapeuten arbeiten kann oder lieber einen
Wechsel vorzieht. Die bereits absolvierten Stunden beim ersten Therapeuten
(Bsp. 5 Stunden bei 25 genehmigten Stunden) können bei einem
Wechsel nicht auf den neuen Therapeuten übertragen werden,
denn dieser muss erneut einen Antrag auf Kostenübernahme bei
der Krankenversicherung stellen. Somit können die, wie im Beispiel
verbleibenden 20 Stunden nicht einfach beim anderen Therapeuten
genutzt werden, die Genehmigung ist jeweils bezogen auf einen bestimmten
Psychotherapeuten.