Die Kosten für eine Psychotherapie werden von der Krankenkasse
übernommen - ist eine Zuzahlung notwendig?
Ist seitens des Therapeuten eine psychische
Störung (mit Krankheitswert) in der Diagnose ermittelt worden,
werden alle Kosten von der Krankenkasse übernommen (ohne Praxisgebühr).
Zusatzgebühren sind seitens des Psychotherapeuten nicht zu
erheben.