|

Bei der Reaktionsverhinderung wird die Behandlung
von Zwangssyndromen angegangen. Zwangssyndrome gehen mit typischen
Ritualen einher, die zur Abwendung befürchteter Unannehmlichkeiten
durchgeführt werden (z.B. Brandgefahr durch Nichtausschalten
einer Lichtquelle). Dieses Verhalten kann den Alltag und die sozialen
Verbindungen derartig maßgeblich stören, dass ein normales
Leben nicht mehr möglich ist.
Die langfristige Reduzierung der Angst
und parallel auftretende Zwangsrituale sind mit Hilfe der Durchführung
von Konfrontationsmaßnahmen zu erreichen. Während dieser
Konfrontationsmaßnahmen muss verhindert werden dass die Zwangsrituale
ausgeführt werden, eine so genannte Reaktionsverhinderung.
Diese Form der Kombination beider Behandlungskomponenten sind die
bisher erfolgreichste Zwangsbehandlungsform. Wird die Reaktionsverhinderung
nicht gleichzeitig durchgeführt, ist die Gefahr gegeben, dass
die Patienten eine auftretende Habituation und ein Nichtauftreten
der angstvoll erwartenden Unannehmlichkeit (für die Patienten
oftmals Katastrophencharakter) fehlerhaft auf das Zwangsritual zurückführen.
In diesem Fall entsteht ggf. auch erst gar keine Angst und die notwendige
Lernsituation bleibt aus.
|